| SRC / Beschränkt (auf Seegebiet A1 im UKW-Bereich) gültiges Funkbetriebzeugnis für den Seefunk | |
|---|---|
| Kurskosten: 190,00 €/Person |
|
| Kurszeiten 4 Tage samstags/sonntags: jeweils von 09.30-ca. 17.00 h incl. Pausen oder Abendkurs 12x120 Min: jeweils von 19.00 bis 21.30 h incl. Pausen (kein Unterricht in den Schulferien von NRW) Kurstermine |
|
| Lehrmaterial: Buch incl. Prüfungsfragen 23,- € |
|
| Prüfungsgebühr: SRC incl. Reisekosten Prüfer ca. 110,- €/Person |
|
Voraussetzungen und Bedingungen zum Kurs und zur Prüfung:
- Anmeldung bitte nur schriftlich mit unserem Kursbuchungsvordruck
- Kurs-Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen.
- Prüfung ab 15 Teilnehmer bei uns in der ADAC-Yachtschule. Termine werden im Kurs oder hier unter Prüfungstermine bekanntgegeben. Bei geringerer Teilnehmerzahl muss die die Prüfung vor dem PA in Duisburg abgelegt werden.
Wichtige Informationen für Charterkunde ohne Sprechfunklizenz auf Küsten-und Hochseerevieren!!
Nach gesetzlicher Vorschrift müssen Charterschiffe (über 12m Länge) mit einer zugelassenen UKW-Sprechfunkanalage ausgerüstet sein. Die bisherige Verfahrensweise, dass lediglich ein Crewmitglied die dafür erforderliche Sprechfunklizenz (z.B. SRC) besitzen muss, ist hinfällig geworden. Das neue Gesetz verlangt, dass jetzt der verantwortliche „Schiffsführer“ im Besitz der erforderlichen Lizenz sein muss. Danach dürfen alle Vercharterer nur noch an „Schiffsführer“ vermieten, die im Besitz einer gültigen Sprechfunklizenz sind. Diese Verordnung wurde von der IMO verabschiedet und gilt weltweit. Privatyachten fallen bislang unter diese Regel.
Nähere Informationen unter:
Telefon 02924-7744info@adac-yachtschule.de
ADAC-Yachtschule Möhnesee
zurück zur Übersicht

























