An Bord eines jeden Schiffes, das mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist, gibt es eine Funkzeugnispflicht für den Skipper. Wer also am Binnenschiffahrtsfunk teilnehmen und eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, muß ein sog. UBI Sprechfunkzeugnis besitzen. Dieses Zeugnis gilt nur auf Binnenschiffahrtsstraßen und Seeschiffahrtsstraßen binnenwärts der Grenze der Seefahrt. Die ADAC Yachtschule Möhnesee bietet diese Ausbildung selbstverständlich zu folgenden Voraussetzunge auch an:
Voraussetzungen und Bedingungen zum UBI Kurs und zur Prüfung: