• Unsere ADAC YACHTSCHULE am Möhnesee

    Schulungsräume, Appartements und Café Restaurant LÄNGSSEITS
  • Sprechfunkzeugnisse & Pyrotechnik-Seminare

    Mehrtägige Abendkurse oder Wochenendkurse am Möhnesee oder in Dortmund
  • SKS / SSS Ausbildung

    Praktische Ausbildung mit Prüfungsmöglichkeit auf unserer 50 Fuß Segelyacht
  • Überführungstörns

    ca. 9-10 Tage von Rünthe zur Ostsee
  • Skippertraining auf Nord- und Ostsee

    Maschinenmanöver - Nachtfahrten - An- und Ablegen
  • Willkommen bei der ADAC Yachtschule Möhnesee

    Bei uns erhalten Sie eine qualifizierte Ausbildung für Ihren Bootsführerschein
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Ausbildung Sprechfunk

SRC für Seereviere

Das "Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)" berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) für UKW auf Sportfahrzeugen. Die ADAC Yachtschule Möhnesee bietet dazu folgende Ausbildung an:

Voraussetzungen und Bedingungen zum SRC Kurs und zur Prüfung:

  • Anmeldung verbindlich bitte nur schriftlich mit unserem Kursbuchungsvordruck
  • Kurs-Mindestteilnehmerzahl: 7 Personen.
  • Prüfung ab 7 Teilnehmer bei uns in der ADAC-Yachtschule. Termine werden im Kurs oder hier unter Prüfungstermine bekannt gegeben. Bei geringerer Teilnehmerzahl müssen an anderen Orten die Gemeinschaftsprüfungstermine des DSV, Duisburg genutzt werden
  • Kurskosten SRC: 240,00€ pro Person, Lehrmaterial: 16,90€ incl. Prüfungsfragen, Prüfungsgebühr 103,29€

Wichtige Informationen für Charterkunde ohne Sprechfunklizenz auf Küsten-und Hochseerevieren
Nach gesetzlicher Vorschrift müssen Charterschiffe (ab 12m Länge) mit einer zugelassenen UKW-Sprechfunkanalage ausgerüstet sein. Die bisherige Verfahrensweise, dass lediglich ein Crewmitglied die dafür erforderliche Sprechfunklizenz (z.B. SRC) besitzen muss, ist hinfällig geworden. Das neue Gesetz verlangt, dass jetzt der verantwortliche „Schiffsführer“ im Besitz der erforderlichen Lizenz sein muss. Danach dürfen alle Vercharterer nur noch an „Schiffsführer“ vermieten, die im Besitz einer gültigen Sprechfunklizenz sind. Diese Verordnung wurde von der IMO verabschiedet und gilt weltweit. Privatyachten fallen bislang nicht unter diese Regel.

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hier zur Buchung

 

 

 

 

 

UBI für Binnenreviere

An Bord eines jeden Schiffes, das mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist, gibt es eine Funkzeugnispflicht für den Skipper. Wer also am Binnenschiffahrtsfunk teilnehmen und eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, muß ein sog. UBI Sprechfunkzeugnis besitzen. Dieses Zeugnis gilt nur auf Binnenschiffahrtsstraßen und Seeschiffahrtsstraßen binnenwärts der Grenze der Seefahrt. Die ADAC Yachtschule Möhnesee bietet diese Ausbildung selbstverständlich zu folgenden Voraussetzunge auch an:

Voraussetzungen und Bedingungen zum UBI Kurs und zur Prüfung:

  • Anmeldung verbindlich bitte über unser online Buchungsstem.
  • Kurs-Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen.
  • Prüfung ab 10 Teilnehmer bei uns in der ADAC-Yachtschule. Termine werden im Kurs oder hier unter Prüfungstermine bekannt gegeben. Bei geringerer Teilnehmerzahl müssen an anderen Orten die Gemeinschaftsprüfungstermine des DSV, Duisburg genutzt werden
  • Kurskosten UBI: 180,00€ pro Person, Lehrmaterial: 16,90€ incl. Prüfungsfragen, Prüfungsgebühr 141,58 € (bei gleichzeitiger SRC-Prüfung 128,49 €)

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