Ausbildung Sprechfunk
Das "Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)" berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) für UKW auf Sportfahrzeugen. Die ADAC Yachtschule Möhnesee bietet dazu folgende Ausbildung an: Voraussetzungen und Bedingungen zum SRC Kurs und zur Prüfung: Wichtige Informationen für Charterkunde ohne Sprechfunklizenz auf Küsten-und Hochseerevieren An Bord eines jeden Schiffes, das mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist, gibt es eine Funkzeugnispflicht für den Skipper. Wer also am Binnenschiffahrtsfunk teilnehmen und eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, muß ein sog. UBI Sprechfunkzeugnis besitzen. Dieses Zeugnis gilt nur auf Binnenschiffahrtsstraßen und Seeschiffahrtsstraßen binnenwärts der Grenze der Seefahrt. Die ADAC Yachtschule Möhnesee bietet diese Ausbildung selbstverständlich zu folgenden Voraussetzunge auch an: Voraussetzungen und Bedingungen zum UBI Kurs und zur Prüfung: SRC für Seereviere
Nach gesetzlicher Vorschrift müssen Charterschiffe (ab 12m Länge) mit einer zugelassenen UKW-Sprechfunkanalage ausgerüstet sein. Die bisherige Verfahrensweise, dass lediglich ein Crewmitglied die dafür erforderliche Sprechfunklizenz (z.B. SRC) besitzen muss, ist hinfällig geworden. Das neue Gesetz verlangt, dass jetzt der verantwortliche „Schiffsführer“ im Besitz der erforderlichen Lizenz sein muss. Danach dürfen alle Vercharterer nur noch an „Schiffsführer“ vermieten, die im Besitz einer gültigen Sprechfunklizenz sind. Diese Verordnung wurde von der IMO verabschiedet und gilt weltweit. Privatyachten fallen bislang nicht unter diese Regel.UBI für Binnenreviere